Beim Betrieb von Justizvollzugsanstalten handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von öffentlichen Justizvollzugsbehörden erbracht wird. Im Kern umfasst dieses Aufgabengebiet die Gewährleistung des Straf- und Haftvollzugs über den Einschluss von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen, Maßnahmen der Gefangenenüberwachung und des Gebäudewachschutzes. Während diese Kernfunktionen des Haft- bzw. Strafvollzugs inklusive der Organisationshoheit grundsätzlich in öffentlicher Verantwortung stehen, sind in jüngerer Zeit jedoch einzelne teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten entstanden, in denen bestimmte Nebenaufgaben des Betriebs – von der Hausverwaltung über die Versorgung bis hin zu den sozialen Diensten und den Arbeitswerkstätten – von privaten Dienstleistern erfüllt werden. Die Tätigkeit der privaten Partner beschränkt sich jedoch auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne und schließt Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen aus.

Quelle:

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. (2007). Abgerufen am 23. August 2019 von https://www.bundestag.de/blob/407046/27f9d04e8dc54423e2696a2cc058251f/wd-7-076-07-pdf-data.pdf

Katastrophenschutz zählt zur allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt in Deutschland den Ländern. Die Gemeinden bzw. die Kreise und kreisfreien Städte sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden sowie nach Bedarf und Vereinbarung auch die freiwilligen Rettungsdienste wirken beim Katastrophenschutz mit. Die Bürger können überall und jederzeit über Leitstellen Hilfe anfordern. Der Betrieb dieser Leitstellen durch die Rettungsdienste wird jeweils durch die Rettungsdienstgesetze der Länder geregelt. Neben den erwähnten Institutionen betreiben auch private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen eigene Notruf- und Serviceleitstellen. Zu deren Hauptaufgaben zählen jedoch bisher die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, z. B. Einbruch-/Überfall-/Brand-/technische Störmeldeanlagen sowie auch Video-/Personennotruf- und Aufzugnotrufanlagen.

Quellen:

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. (2019). Bevölkerungsschutz. Wer macht was beim Zivil- und Katastrophenschutz? Abgerufen am 4. April 2019 von https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html;jsessionid=407F0085311460D236BD15C788E73E8D.2_cid295

Hahn, J. (2012). Notruf- und Serviceleitstellen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch SIcherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 386-397). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.

Bei der Passagier- und Gepäckkontrolle handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland überwiegend von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht wird. Sie übernehmen in diesem Fall hoheitliche Aufgaben gemäß § 5 LuftSiG als „Beliehene“ im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und in der Fachaufsicht der Bundespolizei (BPOL) sowie im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden der Länder. Diese Aufgaben umfassen die Kontrollen von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck sowie die Überprüfung der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten und die Abwehr der Einbringung von gefährlichen/verbotenen Gegenständen unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Sicherheitsscannern. 

Quellen:
Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. (2018). § 5 LuftSiG – Passagier- und Gepäckkontrolle. Abgerufen am 2. August 2018 von https://www.bdls.aero/luftsicherheit/taetigkeitsfelder/passagier-und-gepaeckkontrolle

Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist. 

Beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen im Auftrag von Kommunen, anderen öffentlichen Auftraggebern sowie teilweise auch Betreibern von Unterkünften erbracht wird. Es handelt sich um eine erweiterte Form des Objektschutzes, der eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben erfordert. Dazu gehören u. a. die Zugangs- und Zufahrtskontrolle (Pfortendienst), die Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme, die Unterstützung des Betreibers bei der Evakuierung nach Maßgabe der Brandschutzverordnung oder die Unterstützung des Betreibers bei der Durchsetzung der Hausordnung. Weitere Aufgaben können Telefon- und sonstige Servicedienste sein, Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft, Kontrollgänge, Zutrittsregelungen zur Essensausgabe, Aufsichtsdienste sowie die Beförderung zur und Betreuung bei der Erstuntersuchung.

Quellen:

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (o.J.). Sicherheitsdienstleister des BDSW. Ihr Partner beim Schutz von Flüchtlingseinrichtungen. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW_Fluechtlinge_Broschuere.pdf

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (2021). Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen  und -unterkünften für öffentliche Auftraggeber. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/Leitfaden_Fluechtlingsunterkuenfte_2021.pdf

Hierunter wird der Schutz von Teilbereichen der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verstanden, die der Versorgung der Bevölkerung sowie von privaten und staatlichen Institutionen mit Wasser oder Energie dienen. Die Schutzleistung lässt sich in zwei Bereiche einteilen: Einerseits geht es um physische Absicherung der Anlagen an neuralgischen Punkten und ihres unbeeinträchtigten Betriebs etwa gegen mutwillige Kontaminierung von Trinkwasserspeichern oder gegen Sabotage an Kraftwerken. Andererseits treten seit Jahren und mit wachsender Relevanz digitale Schutzleistungen – Cyberschutz – hinzu, die Manipulationen der Versorgung oder gar Beschädigungen der physischen Infrastruktur über Angriffe auf Software und Regelungssysteme verhindern oder hemmen sollen.

Quellen:
BMI [Bundesministerium des Innern] (2009), Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie), online verfügbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis.html

BSI [Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] (2014), KRITIS-Sektorstudie. Ernährung und Wasser, online verfügbar unter
http://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/Sektorstudie_Ern%C3%A4hrung_Wasser.pdf?__blob=publicationFile

Sicherheits- und Kontrolldienste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern im Auftrag von Verkehrsbetrieben, -verbünden und -trägern sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht werden. Die Mitarbeiter übernehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Dazu gehören die Umsetzung und Einhaltung des Hausrechts sowie der Beförderungsbedingungen, der Schutz der Fahrgäste und Mitarbeiter vor Straftaten, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten, der Schutz vor Unfällen und anderen Gefahren, die Hilfeleistung in Notfällen, das Eingreifen bei Auseinandersetzungen, die Sicherstellung geordneter Abläufe bei Großveranstaltungen (An- und Abfahrt; Pendelverkehr etc.) sowie der Fahrkartenprüfdienst. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bestehen außerdem unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den privaten und staatlichen Sicherheitsakteuren (Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften (gemeinsame Streifen), Sicherheitsrunden und Arbeitsgruppen).

Quelle: 

Malyska, A. (2012). Schutz des ÖPNV. In R. Stober, Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 422-430). Stuttgart: Boorberg.

Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bei (Groß-)Veranstaltungen ist eine Schutz- und Servicedienstleistung, die in Deutschland von privaten (Sicherheits-)Dienstleistungsunternehmen erbracht wird. Dabei sind die Bereiche Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) klar zu unterscheiden. Der VSD umfasst die klassischen Bewachungstätigkeiten innerhalb der Veranstaltung (Bewachung von Produktionsbereichen, Schutz des/der Künstler/s, Personenkontrollen in Einlassbereichen) und inkludiert auch die Umsetzung des übertragenen Hausrechts. Der VOD umfasst alle Tätigkeiten, welche nicht unter die klassischen Bewachungs- und Sicherheitsaufgaben fallen. Hierzu zählen u. a. der Kartenabriss (manuelle oder elektronische Kartenkontrolle) und die Platzanweisung, die Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern, die Kartenkontrolle (manuell oder elektronisch) an Zuschauer-Blöcken/Bereichen, die Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket), die Steuerung von Menschenströmen durch Information, die Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung, Tätigkeiten als Evakuierungshelfer, die Mengenkontrolle einzelner Bereiche, das Bergen von hilfsbedürftigen Personen, die Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. 

Quelle:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. (o. J.). Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst (VOD). Abgerufen am 11. Januar 2019 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW-VOD-Broschuere-zum-Versand.pdf