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Beim Schutz polizeilicher Liegenschaften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von der Polizei selbst, zunehmend aber auch von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht wird. Der Schutz polizeilicher Liegenschaften umfasst eine Vielzahl von Aufgaben des Objektschutzes sowie der Empfangs- und Pfortendienste in polizeilichen Liegenschaften, d. h. zum Beispiel Dienststellen der Landes- und Bundespolizei. Dies schließt die Maßnahme von Kontrollgängen im Außenbereich der Liegenschaften sowie innerhalb der zu bewachenden Objekte ebenso ein wie die Überwachung und Auswertung von Alarm- und Kontrollsystemen sowie die Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Neben der Aufgabe von Zufahrts- und Zugangskontrollen fallen auch einzelne Servicedienstleistungen wie etwa der Telefondienst in dieses Aufgabengebiet.

Quelle: 

Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur: Pförtnerdienste bei den Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/1182). (25. April 2012).


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