Unter dem Begriff Campuspolizei verstehen wir nicht staatliche Organisationen, die mit der Wahrnehmung von Schutzaufgaben auf Liegenschaften von Bildungseinrichtungen betraut sind, wenn diese über Beobachtung, Erkennung und Meldung hinausgehen und neben der Durchsetzung der Hausordnung und des Hausrechts die direkte Gefahrenabwehr einschließen. Typischerweise werden daneben zusätzliche Aufgaben wahrgenommen. Neben der Bedienung eines besonderen Sicherheitsbedürfnisses versprechen sich Bildungseinrichtungen oft eine Reihe weiterer Nutzen, inkl. der Begrenzung der Haftungsrisiken und (insbesondere in den USA) der Verkürzung der Reaktionszeit im Falle eines „active shooter“-Szenarios.
Quellen:
https://en.wikipedia.org/wiki/Campus_police,
https://definitions.uslegal.com/c/campus-police/,
https://www.securitymagazine.com/articles/85175-top-security-guarding-companies-report-2014,
http://security.jhu.edu/campus-security/index.html,
Rieckmann, J. (05.06. 2017). Privatization of Security Services: Comparing Approaches to Policing and Prisons across the Atlantic. https://www.aicgs.org/publication/privatization-of-security-services/ Zuletzt abgerufen 25.07.2019.
Beim Schutz polizeilicher Liegenschaften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von der Polizei selbst, zunehmend aber auch von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht wird. Der Schutz polizeilicher Liegenschaften umfasst eine Vielzahl von Aufgaben des Objektschutzes sowie der Empfangs- und Pfortendienste in polizeilichen Liegenschaften, d. h. zum Beispiel Dienststellen der Landes- und Bundespolizei. Dies schließt die Maßnahme von Kontrollgängen im Außenbereich der Liegenschaften sowie innerhalb der zu bewachenden Objekte ebenso ein wie die Überwachung und Auswertung von Alarm- und Kontrollsystemen sowie die Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Neben der Aufgabe von Zufahrts- und Zugangskontrollen fallen auch einzelne Servicedienstleistungen wie etwa der Telefondienst in dieses Aufgabengebiet.
Quelle:
Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur: Pförtnerdienste bei den Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/1182). (25. April 2012).
Beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen im Auftrag von Kommunen, anderen öffentlichen Auftraggebern sowie teilweise auch Betreibern von Unterkünften erbracht wird. Es handelt sich um eine erweiterte Form des Objektschutzes, der eine Vielzahl zusätzlicher Aufgaben erfordert. Dazu gehören u. a. die Zugangs- und Zufahrtskontrolle (Pfortendienst), die Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme, die Unterstützung des Betreibers bei der Evakuierung nach Maßgabe der Brandschutzverordnung oder die Unterstützung des Betreibers bei der Durchsetzung der Hausordnung. Weitere Aufgaben können Telefon- und sonstige Servicedienste sein, Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft, Kontrollgänge, Zutrittsregelungen zur Essensausgabe, Aufsichtsdienste sowie die Beförderung zur und Betreuung bei der Erstuntersuchung.
Quellen:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (o.J.). Sicherheitsdienstleister des BDSW. Ihr Partner beim Schutz von Flüchtlingseinrichtungen. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW_Fluechtlinge_Broschuere.pdf
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (2021). Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen und -unterkünften für öffentliche Auftraggeber. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/Leitfaden_Fluechtlingsunterkuenfte_2021.pdf
Hierunter wird der Schutz von Teilbereichen der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verstanden, die der Versorgung der Bevölkerung sowie von privaten und staatlichen Institutionen mit Wasser oder Energie dienen. Die Schutzleistung lässt sich in zwei Bereiche einteilen: Einerseits geht es um physische Absicherung der Anlagen an neuralgischen Punkten und ihres unbeeinträchtigten Betriebs etwa gegen mutwillige Kontaminierung von Trinkwasserspeichern oder gegen Sabotage an Kraftwerken. Andererseits treten seit Jahren und mit wachsender Relevanz digitale Schutzleistungen – Cyberschutz – hinzu, die Manipulationen der Versorgung oder gar Beschädigungen der physischen Infrastruktur über Angriffe auf Software und Regelungssysteme verhindern oder hemmen sollen.
Quellen:
BMI [Bundesministerium des Innern] (2009), Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie), online verfügbar unter https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/publikationen/themen/bevoelkerungsschutz/kritis.html
BSI [Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] (2014), KRITIS-Sektorstudie. Ernährung und Wasser, online verfügbar unter
http://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/Sektorstudie_Ern%C3%A4hrung_Wasser.pdf?__blob=publicationFile
Hierunter verstehen wir videokameragestützte Überwachung von Abschnitten des öffentlichen oder öffentlich zugänglichen Raums zwecks Kriminalprävention durch Abschreckung und Steigerung des Taterkennungsrisikos sowie der Unterstützung der Repression durch Beweismittelsicherung, hier insbesondere der Ermittlungen und Strafverfolgung im Nachgang begangener Straftaten und ggf. Ordnungswidrigkeiten. Bei der betrachteten Schutzleistung geht es ausschließlich um offene Videoüberwachung, nicht also um verdeckte Überwachungsmaßnahmen. Zu den Tätigkeiten gehört die optische Beobachtung, Wahrnehmung und anlassbezogen gezielte Überwachung sowie ggf. die Benachrichtigung von Polizei oder privaten Sicherheitskräften.
Quellen:
Bundesdatenschutzgesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2097).
Stober, R. (2007). Gesetzlich normierte Kooperation zwischen Polizei und privaten Sicherheitsdiensten. Zur Optimierung der Inneren Sicherheit in einer offenen Sicherheitsverfassung. Köln: Carl Heymanns Verlag.