Das Ziel der juristischen Analyse von Sicherheitsdienstleistungen besteht in der Herausbildung einer unverbindlichen rechtlichen Einordnung, die die zu beachtenden Rahmenbedingungen einer Schutzleistung aufzeigen soll. Da eine umfassende juristische Bewertung im Zuge dieser Analyse aufgrund der Komplexität nicht verfolgt werden kann und nur der grundlegende Rechtsrahmen veranschaulicht werden soll, sei darauf hingewiesen, dass die Ausführungen keinesfalls als juristisches Gutachten zu verstehen sind und somit keinen Anspruch haben bindende Wirkung zu entfalten.
Zusammenfassend soll die grundsätzliche rechtliche Realisierbarkeit einer Schutzleistung mit allgemeinen juristischen Analogien beschrieben werden. Daher können nur die wesentlichen Rechtsansichten dargestellt und verkürzte Meinungsstreits behandelt werden. Anhand dieser Ergebnisse soll im Fazit eingeschätzt werden, inwiefern eine Schutzleistung von Privaten aus juristischer Perspektive geleistet werden kann und ob diese an weitere Bedingungen geknüpft werden muss.
Der Aufbau der Schutzleistungsbeschreibungen soll folgende Dimensionen abdecken.
Rechtsnormen
Über die näheren Erläuterungen zu den einschlägigen deutschen Rechtsnormen soll das juristische Feld einer Schutzleistung grob abgesteckt werden. Innerhalb dieser Grenzen werden die entsprechenden Schutzleistungen aus dem rechtlichen Blickwinkel beleuchtet, um die Schutzleistung einordnen zu können. Gezielt wird dabei nur auf die wesentlichen Gesetze eingegangen. Als Ergebnis soll ein Katalog mit Normen herausgegeben werden, der eine Übersicht zu den analysierten Schutzleistungsbereichen skizzieren soll.
Rechtsprechung
Neben den Rechtsnormen stellt die Rechtsprechung die zweite Säule der rechtlichen Einordnung in der juristischen Analyse der Schutzleistungen dar. Durch bereits gefällte Entscheidungen kann die Einschätzung, wie eine Schutzleistung bzw. analog herangezogene Elemente dieser, nicht nur plastischer dargestellt, sondern auch dessen rechtshistorische Hintergründe aufgezeigt werden, die dem Verständnis dienen können.
Meinungsstreit
Sollte sich bei der Analyse der vorangegangenen Punkte herausstellen, dass das behandelte Thema einer Schutzleistung bereits juristisches Interesse oder sogar Uneinigkeit unter den Kommentatoren hervorgerufen hat, soll dieser Meinungsstreit verkürzt in der Schutzleistungsbeschreibung eingebettet werden. Da diese vertiefte Form der rechtlichen Auseinandersetzung kritische Meinungen beinhaltet, sollen nur die grundlegenden Argumente in den Beschreibungen erörtert werden.
Haftungsfragen
Da ein hohes wirtschaftliches Interesse an der Risikoabwägung bei der Entscheidung für oder gegen das Anbieten einer Schutzleistung besteht, soll dieser Frage aus juristischer Perspektive nachgegangen werden. Um diesem sensiblen Thema gerecht zu werden, soll versucht werden nur die elementarsten rechtlichen Haftungsgefahren für die Unternehmen und das Personal aufzuzeigen. Speziell sollen hier nur schutzleistungsspezifische Haftungsfragen geklärt werden. Eine vollständige Auflistung aller mit der jeweiligen Schutzleistungsausführung in Verbindung stehenden Haftungsfragen kann nicht geleistet werden. Dazu zählen insbesondere allgemeine Fragen des Arbeits- und des Datenschutzrechts sowie subsidiärer Rechtsgebiete.
Fazit
In einer übersichtlichen Zusammenfassung sollen abschließend die kontroversesten Rechtspositionen harmonisiert werden. Soweit dies jeweils möglich ist, soll eine unverbindliche Stellungnahme verdeutlichen, ob die Realisierbarkeit einer Privatisierung nicht an juristischen Hürden scheitern könnte bzw. welche Auflagen erfüllt werden müssen, um diese erfolgreich zu überwinden.