Bei der City-Streife handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern angeboten und erbracht wird. Auftraggeber sind die Inhaber von zumeist innerstädtischen Geschäften und Gewerbebetrieben. Die City-Streifen gewährleisten die örtliche Sicherheit durch die Bestreifung des öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereiches für Handel und Gewerbe in Innenstädten/Einkaufszentren. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei der Schutz der Kundschaft vor Taschendieben und anderen Straftaten, der Schutz vor Belästigung durch Betrunkene, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten wie Diebstahl, die Herstellung bzw. Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in und um die Ladengeschäfte sowie die Feststellung von Verstößen und die Informierung der zuständigen Stellen. Abzugrenzen sind davon City-Streifen im Auftrag von Kommunen, die oftmals auch als kommunale City-Streifen bezeichnet werden. Hier handelt es sich um die Durchführung eines Streifendienstes im öffentlichen Verkehrsraum.  

Quellen:

Arning, O. (2012). City-Streifen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 456-463). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.

Panne, H.-J. (2004). Der Einsatz von City-Streifen im Auftrag der Wirtschaft. In R. Stober, & H. Olschok (Hrsg.), Handbuch des Sicherheitsgewerberechts (S. 663-681). München: Verlag C. H. Beck.

Sicherheits- und Kontrolldienste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern im Auftrag von Verkehrsbetrieben, -verbünden und -trägern sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht werden. Die Mitarbeiter übernehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Dazu gehören die Umsetzung und Einhaltung des Hausrechts sowie der Beförderungsbedingungen, der Schutz der Fahrgäste und Mitarbeiter vor Straftaten, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten, der Schutz vor Unfällen und anderen Gefahren, die Hilfeleistung in Notfällen, das Eingreifen bei Auseinandersetzungen, die Sicherstellung geordneter Abläufe bei Großveranstaltungen (An- und Abfahrt; Pendelverkehr etc.) sowie der Fahrkartenprüfdienst. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bestehen außerdem unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den privaten und staatlichen Sicherheitsakteuren (Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften (gemeinsame Streifen), Sicherheitsrunden und Arbeitsgruppen).

Quelle:
Malyska, A. (2012). Schutz des ÖPNV. In R. Stober, Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 422-430). Stuttgart: Boorberg.

Die Schutzleistung Streifen- und Interventionsdienste in Wohnvierteln wird in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern angeboten und erbracht. Diese Leistung beinhaltet Fuß- bzw. Fahrzeugstreifen zur Prävention bzw. Abschreckung und Intervention im Auftrag der jeweiligen Vertragskunden im betroffenen Wohnviertel. Die Aufgaben umfassen dabei mehrfach tägliche, in variierendem Abstand durchgeführte Patrouillendienste (zu Fuß, mit Hunden und/oder mobil) in den Wohngebieten, das Beobachten von Unregelmäßigkeiten/Einbruchsversuchen und die Benachrichtigung der Polizei, die Verhinderung/den Stopp von Einbruchsversuchen und ggf. die Festsetzung mutmaßlicher Täter sowie die Benachrichtigung der Polizei sowie ggf. die Übergabe mutmaßlicher Täter an die Polizei. Ferner kommen Interventionskräfte zum Einsatz, wenn z. B. Einbruchmeldeanlagen Alarm auslösen. Sie führen dann die erforderlichen Maßnahmen durch.

Quelle:

Frigelj, K. (12. Januar 2015). Wo Streifen sind, hält sich das Gesindel fern. Welt. Abgerufen am 7. August 2019 von https://www.welt.de/politik/deutschland/article136256108/Wo-Streifen-sind-haelt-sich-das-Gesindel-fern.html