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Bei innerbetrieblichen Ermittlungen im Vorfeld strafprozessualer Ermittlungen handelt es sich um eine Schutzleistung zwecks der Aufklärung von Pflicht-, Gesetzes- und Normenverstößen in Unternehmen durch organisationsinterne Untersuchungen. Ziel ist die Haftungsvermeidung, die möglichst frühzeitige Aufdeckung, das Abstellen und die Sanktionierung entsprechenden Fehlverhaltens. Bei innerbetrieblichen Ermittlungen (auch „Internal Investigations“) beauftragt ein Organisationsorgan entweder organisationseigene Abteilungen (z. B.  Compliance Officer) oder aber organisationsexterne Ermittler (z. B. Rechtsanwälte, Detekteien,  oder Wirtschaftsprüfer) mit der Durchführung offener oder verdeckter Ermittlungen. Die Schutzleistung umfasst damit vorbereitende Tätigkeiten wie die Identifikation von Informationsquellen oder die Erstellung eines Untersuchungsplans. Kerntätigkeiten jedoch sind die Erhebung von Daten (z. B. durch Befragung von Mitarbeitern oder Investigativmethoden) sowie die Auswertung, Dokumentation und Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die Unternehmensführung und ggf. an die Staatsanwaltschaft.

Quelle:

Grützner, T., & Jakob, A. (2015). Compliance von A-Z. München: Verlag C. H. Beck.