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Unter dem Begriff Campuspolizei verstehen wir nicht staatliche Organisationen, die mit der Wahrnehmung von Schutzaufgaben auf Liegenschaften von Bildungseinrichtungen betraut sind, wenn diese über Beobachtung, Erkennung und Meldung hinausgehen und neben der Durchsetzung der Hausordnung und des Hausrechts die direkte Gefahrenabwehr einschließen. Typischerweise werden daneben zusätzliche Aufgaben wahrgenommen. Neben der Bedienung eines besonderen Sicherheitsbedürfnisses versprechen sich Bildungseinrichtungen oft eine Reihe weiterer Nutzen, inkl. der Begrenzung der Haftungsrisiken und (insbesondere in den USA) der Verkürzung der Reaktionszeit im Falle eines „active shooter“-Szenarios. 

Quellen: 

https://en.wikipedia.org/wiki/Campus_police

https://definitions.uslegal.com/c/campus-police/

https://www.securitymagazine.com/articles/85175-top-security-guarding-companies-report-2014

http://security.jhu.edu/campus-security/index.html

Rieckmann, J. (05.06. 2017). Privatization of Security Services: Comparing Approaches to Policing and Prisons across the Atlantic. https://www.aicgs.org/publication/privatization-of-security-services/ Zuletzt abgerufen 25.07.2019.

Kategorien: Campuspolizei

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