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Beim Betrieb von Justizvollzugsanstalten handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von öffentlichen Justizvollzugsbehörden erbracht wird. Im Kern umfasst dieses Aufgabengebiet die Gewährleistung des Straf- und Haftvollzugs über den Einschluss von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen, Maßnahmen der Gefangenenüberwachung und des Gebäudewachschutzes. Während diese Kernfunktionen des Haft- bzw. Strafvollzugs inklusive der Organisationshoheit grundsätzlich in öffentlicher Verantwortung stehen, sind in jüngerer Zeit jedoch einzelne teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten entstanden, in denen bestimmte Nebenaufgaben des Betriebs – von der Hausverwaltung über die Versorgung bis hin zu den sozialen Diensten und den Arbeitswerkstätten – von privaten Dienstleistern erfüllt werden. Die Tätigkeit der privaten Partner beschränkt sich jedoch auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne und schließt Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen aus.

Quelle: 

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. (2007). Abgerufen am 23. August 2019 von https://www.bundestag.de/blob/407046/27f9d04e8dc54423e2696a2cc058251f/wd-7-076-07-pdf-data.pdf


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