Aus wirtschaftspolitischer – genauer: ordnungspolitischer – und finanzwissenschaftlicher Sicht stellen sich bei Aufgaben im Bereich der Inneren Sicherheit grundsätzlich drei Fragen: Wer ist grundsätzlich für eine solche Aufgabe (Schutzleistung) verantwortlich, hat sie also bereitzustellen? Wer soll sie dann durchführen, also herstellen? Und schließlich: Wer soll in welcher Form die Kosten tragen? Als verantwortliche Parteien kommen hier der Staat auf seinen verschiedenen Ebenen, private Akteure (Unternehmen und Privatpersonen) und bisweilen auch Kooperations-Organisationen in Frage.
Ordnungspolitische Empfehlungen zu Bereitstellung und Finanzierung sprechen Ökonomen oft auf Basis einer Klassifikation in wirtschaftliche Güter aus. Betrachtet man dabei ein vereinfachtes Klassifikationsmodell, in dem die Klassifikationsvariablen keine graduellen Zwischenwerte annehmen können, sondern jeweils nur einen positiven oder negativen Wert annehmen können („ja“ und „nein“, „vorhanden“ oder „nicht vorhanden“, „möglich“ oder „unmöglich“ usw.), bietet sich hier folgender Ansatz an: Anhand der beiden Merkmale Rivalität und Exkludierbarkeit wird die betrachtete Schutzleistung einer der vier Güterklassen zugeordnet (vgl. Abb. 1). Handelt es sich also bei der Schutzleistung um ein öffentliches Gut (prototypisches Kollektivgut), um ein privates Gut (Individualgut), oder um einen der „Mischfälle“ Klubkollektivgut oder Allmende-Gut (Quasikollektivgut)?
Abbildung 1: Grossekettler, H. (1998), Staatsaufgaben aus ökonomischer Sicht, Volkswirtschaftliche Diskussionsbeiträge der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Abb.1.
Auf Basis einer Analyse der Eigenschaften Rivalität in der Nutzung sowie der Exkludierbarkeit von der Nutzung ordnen wir also die jeweils betrachtete Schutzleistung einer von vier Güter-Kategorien zu. Hierbei kann es sich entweder um ein öffentliches Gut (prototypisches Kollektivgut), ein privates Gut (Individualgut), oder um einen der „Mischfälle“ Klubkollektivgut oder Allmende-Gut (Quasikollektivgut) handeln. Aus dieser Information werden dann die aus ordnungspolitischer Sicht idealen Bedingungen der Bereitstellung und Finanzierung hergeleitet.
Die Bedingungen der Herstellung wiederum werden auf Basis einer Analyse verschiedener Kostenarten abgeleitet. Hierbei wird eine Minimierung der Gesamtkosten als Entscheidungshilfe herangezogen. Die Kostenarten umfassen Transformations-, Verfahrenspräferenz- und Transaktions- Kosten. Innerhalb letzterer wird, falls die Umstände es erfordern, auch die Faktor-Spezifität (z. B. Standort-, physikalische-, Human-, und zweckbestimmte) betrachtet.
Falls Bereitstellung, Finanzierung oder Herstellung aus ordnungspolitischen Gründen für eine Marktlösung sprechen, werden zusätzlich mögliche Gründe für eine nicht vorhandene Marktfähigkeit untersucht. Marktversagen kann verschiedene Ursachen haben: Externe Effekte (für andere potenzielle Opfer von Straftaten können das positive oder negative sein, für Täter in der Regel negative), Rationalitätsdefizite, asymmetrische Informationen, Wettbewerbsbeschränkungen, natürliche Monopole usw.
Auf Basis der vorangegangenen leiten wir ein Fazit mit begründeten Empfehlungen bezüglich der aus unserer Sicht ordnungspolitisch vorzugswürdigen Antworten auf die drei eingangs genannten „Wer“-Fragen ab.
Quellen:
Bretschneider, W., Freytag, A., Rieckmann, J.R., & Stuchtey, T. H. (2018). Sicherheitsverantwortung zwischen Staat und Markt – eine ordnungsökonomische Analyse. BIGS-Studie, Potsdam.
Grossekettler, H. (1998). Staatsaufgaben aus ökonomischer Sicht. Volkswirtschaftliche Dis-kussionsbeiträge der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, Nr. 274.