Beschreibung – Betrieb von Justizvollzugsanstalten

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Beim Betrieb von Justizvollzugsanstalten handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von öffentlichen Justizvollzugsbehörden erbracht wird. Im Kern umfasst dieses Aufgabengebiet die Gewährleistung des Straf- und Haftvollzugs über den Einschluss von Strafgefangenen und Untersuchungsgefangenen, Maßnahmen der Gefangenenüberwachung und des Gebäudewachschutzes. Während diese Kernfunktionen des Haft- bzw. Strafvollzugs inklusive der Organisationshoheit grundsätzlich in öffentlicher Verantwortung stehen, sind in jüngerer Zeit jedoch einzelne teilprivatisierte Justizvollzugsanstalten entstanden, in denen bestimmte Nebenaufgaben des Betriebs – von der Hausverwaltung über die Versorgung bis hin zu den sozialen Diensten und den Arbeitswerkstätten – von privaten Dienstleistern erfüllt werden. Die Tätigkeit der privaten Partner beschränkt sich jedoch auf Dienst- und Serviceleistungen im weiteren Sinne und schließt Eingriffsbefugnisse gegenüber Gefangenen aus.

Quelle: 

Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages. (2007). Abgerufen am 23. August 2019 von https://www.bundestag.de/blob/407046/27f9d04e8dc54423e2696a2cc058251f/wd-7-076-07-pdf-data.pdf

Beschreibung – Campuspolizei

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Unter dem Begriff Campuspolizei verstehen wir nicht staatliche Organisationen, die mit der Wahrnehmung von Schutzaufgaben auf Liegenschaften von Bildungseinrichtungen betraut sind, wenn diese über Beobachtung, Erkennung und Meldung hinausgehen und neben der Durchsetzung der Hausordnung und des Hausrechts die direkte Gefahrenabwehr einschließen. Typischerweise werden daneben zusätzliche Aufgaben wahrgenommen. Neben der Bedienung eines besonderen Sicherheitsbedürfnisses versprechen sich Bildungseinrichtungen oft eine Reihe weiterer Nutzen, inkl. der Begrenzung der Haftungsrisiken und (insbesondere in den USA) der Verkürzung der Reaktionszeit im Falle eines „active shooter“-Szenarios. 

Quellen: 

https://en.wikipedia.org/wiki/Campus_police

https://definitions.uslegal.com/c/campus-police/

https://www.securitymagazine.com/articles/85175-top-security-guarding-companies-report-2014

http://security.jhu.edu/campus-security/index.html

Rieckmann, J. (05.06. 2017). Privatization of Security Services: Comparing Approaches to Policing and Prisons across the Atlantic. https://www.aicgs.org/publication/privatization-of-security-services/ Zuletzt abgerufen 25.07.2019.

Beschreibung – City-Streifen

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Bei der City-Streife handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern angeboten und erbracht wird. Auftraggeber sind die Inhaber von zumeist innerstädtischen Geschäften und Gewerbebetrieben. Die City-Streifen gewährleisten die örtliche Sicherheit durch die Bestreifung des öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereiches für Handel und Gewerbe in Innenstädten/Einkaufszentren. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei der Schutz der Kundschaft vor Taschendieben und anderen Straftaten, der Schutz vor Belästigung durch Betrunkene, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten wie Diebstahl, die Herstellung bzw. Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in und um die Ladengeschäfte sowie die Feststellung von Verstößen und die Informierung der zuständigen Stellen. Abzugrenzen sind davon City-Streifen im Auftrag von Kommunen, die oftmals auch als kommunale City-Streifen bezeichnet werden. Hier handelt es sich um die Durchführung eines Streifendienstes im öffentlichen Verkehrsraum. 

Quellen:

Arning, O. (2012). City-Streifen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 456-463). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.

Panne, H.-J. (2004). Der Einsatz von City-Streifen im Auftrag der Wirtschaft. In R. Stober, & H. Olschok (Hrsg.), Handbuch des Sicherheitsgewerberechts (S. 663-681). München: Verlag C. H. Beck.

Beschreibung – Innerbetriebliche Ermittlungen im Vorfeld strafprozessualer Ermittlungen

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Bei Innerbetrieblichen Ermittlungen im Vorfeld strafprozessualer Ermittlungen handelt es sich um eine Schutzleistung zwecks der Aufklärung von Pflicht-, Gesetzes- und Normenverstößen in Unternehmen durch organisationsinterne Untersuchungen. Ziel ist die Haftungsvermeidung, die möglichst frühzeitige Aufdeckung, das Abstellen und die Sanktionierung entsprechenden Fehlverhaltens. Bei innerbetrieblichen Ermittlungen (auch „Internal Investigations“) beauftragt ein Organisationsorgan entweder organisationseigene Abteilungen (z. B. Compliance Officer) oder aber organisationsexterne Ermittler (z. B. Rechtsanwälte, Detekteien, oder Wirtschaftsprüfer) mit der Durchführung offener oder verdeckter Ermittlungen. Die Schutzleistung umfasst damit zum einen vorbereitende Tätigkeiten wie die Identifikation von Informationsquellen oder die Erstellung eines Untersuchungsplans. Kerntätigkeiten jedoch sind die Erhebung von Daten (z. B. durch Befragung von Mitarbeitern oder Investigativmethoden) sowie die Auswertung, Dokumentation und Übermittlung der Untersuchungsergebnisse an die Unternehmensführung und ggf. an die Staatsanwaltschaft.

Quelle:
Grützner, T., & Jakob, A. (2015). Compliance von A-Z. München: Verlag C. H. Beck.

Beschreibung – Katastrophenschutz – Vorhalten und Betrieb von Leitstellen

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Katastrophenschutz zählt zur allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt in Deutschland den Ländern. Die Gemeinden bzw. die Kreise und kreisfreien Städte sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden sowie nach Bedarf und Vereinbarung auch die freiwilligen Rettungsdienste wirken beim Katastrophenschutz mit. Die Bürger können überall und jederzeit über Leistellen Hilfe anfordern. Der Betrieb dieser Leitstellen durch die Rettungsdienste wird jeweils durch die Rettungsdienstgesetze der Länder geregelt. Neben den erwähnten Institutionen betreiben auch private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen eigene Notruf- und Serviceleitstellen. Zu deren Hauptaufgaben zählen jedoch bisher die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, z. B. Einbruch-/Überfall-/Brand-/technische Störmeldeanlagen sowie auch Video-/Personennotruf- und Aufzugnotrufanlagen.

Quellen:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. (2019). Bevölkerungsschutz. Wer macht was beim Zivil- und Katastrophenschutz? Abgerufen am 4. April 2019 von https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html;jsessionid=407F0085311460D236BD15C788E73E8D.2_cid295

Hahn, J. (2012). Notruf- und Serviceleitstellen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 386-397). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.

Beschreibung – Passagier- und Gepäckkontrolle

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Bei der Passagier- und Gepäckkontrolle handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht wird. Sie übernehmen in diesem Fall hoheitliche Aufgaben gemäß § 5 LuftSiG als „Beliehene“ im Auftrag des Bundesministeriums des Innern (BMI) und in der Fachaufsicht der Bundespolizei (BPOL) sowie im Auftrag der Luftsicherheitsbehörden der Länder. Diese Aufgaben umfassen die Kontrollen von Personen, Handgepäck, mitgeführten Gegenständen und aufgegebenem Gepäck sowie die Überprüfung der Zulässigkeit von Handgepäckinhalten und die Abwehr der Einbringung von gefährlichen/verbotenen Gegenständen unter Einsatz von technischen Hilfsmitteln, wie z. B. Sprengstoffspürgeräten, Handsonden und Sicherheitsscannern. 

Quellen:
Bundesverband der Luftsicherheitsunternehmen e.V. (2018). § 5 LuftSiG – Passagier- und Gepäckkontrolle. Abgerufen am 2. August 2018 von https://www.bdls.aero/luftsicherheit/taetigkeitsfelder/passagier-und-gepaeckkontrolle

Luftsicherheitsgesetz vom 11. Januar 2005 (BGBl. I S. 78), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. April 2020 (BGBl. I S. 840) geändert worden ist.

Beschreibung – Schutz polizeilicher Liegenschaften

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Beim Schutz polizeilicher Liegenschaften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland in der Regel von der Polizei selbst, zunehmend aber auch von privaten Sicherheitsdienstleistern erbracht wird. Der Schutz polizeilicher Liegenschaften umfasst eine Vielzahl von Aufgaben des Objektschutzes sowie der Empfangs- und Pfortendienste in polizeilichen Liegenschaften, d. h. zum Beispiel Dienststellen der Landes- und Bundespolizei. Dies schließt die Maßnahme von Kontrollgängen im Außenbereich der Liegenschaften sowie innerhalb der zu bewachenden Objekte ebenso ein wie die Überwachung und Auswertung von Alarm- und Kontrollsystemen sowie die Meldung sicherheitsrelevanter Vorfälle. Neben der Aufgabe von Zufahrts- und Zugangskontrollen fallen auch einzelne Servicedienstleistungen wie etwa der Telefondienst in dieses Aufgabengebiet.

Quelle: 

Kleine Anfrage des Abgeordneten Matthias Lammert (CDU) und Antwort des Ministeriums des Innern, für Sport und Infrastruktur: Pförtnerdienste bei den Liegenschaften der Bereitschaftspolizei Rheinland-Pfalz (Drucksache 16/1182). (25. April 2012).

Beschreibung – Schutz von Flüchtlingsunterkünften

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Beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen im Auftrag von Kommunen, anderen öffentlichen Auftraggebern sowie teilweise auch Betreibern von Unterkünften erbracht wird. Die Aufgaben sind vielfältig. Dazu gehören u. a. die Zugangs- und Zufahrtskontrolle (Pfortendienst), die Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme, die Unterstützung des Betreibers bei der Evakuierung nach Maßgabe der Brandschutzverordnung oder die Unterstützung des Betreibers bei der Durchsetzung der Hausordnung. Weitere Aufgaben können Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft, Kontrollgänge, Zutrittsregelungen zur Essensausgabe, Aufsichtsdienste sowie die Beförderung zur und Betreuung bei der Erstuntersuchung sein.

Quellen:

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (o.J.). Sicherheitsdienstleister des BDSW. Ihr Partner beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW_Fluechtlinge_Broschuere.pdf


Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (2021). Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen  und -unterkünften für öffentliche Auftraggeber. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/Leitfaden_Fluechtlingsunterkuenfte_2021.pdf

Beschreibung – Schutz von KRITIS (Wasser- und Energieversorgung)

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Hierunter wird der Schutz von Teilbereichen der sogenannten kritischen Infrastrukturen (KRITIS) verstanden, die der Versorgung der Bevölkerung sowie von privaten und staatlichen Institutionen mit Wasser oder Energie dienen. Die Schutzleistung lässt sich in zwei Bereiche einteilen: Einerseits geht es um physische Absicherung der Anlagen an neuralgischen Punkten und ihres unbeeinträchtigten Betriebs etwa gegen mutwillige Kontaminierung von Trinkwasserspeichern oder gegen Sabotage an Kraftwerken. Andererseits treten seit Jahren und mit wachsender Relevanz digitale Schutzleistungen – Cyberschutz – hinzu, die Manipulationen der Versorgung oder gar Beschädigungen der physischen Infrastruktur über Angriffe auf Software und Regelungssysteme verhindern oder hemmen sollen.

Quellen: 

BMI [Bundesministerium des Innern] (2009), Nationale Strategie zum Schutz Kritischer Infrastrukturen (KRITIS-Strategie), online verfügbar unter http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/2009/kritis.html

BSI [Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik] (2014), KRITIS-Sektorstudie. Ernährung und Wasser, online verfügbar unter
http://www.kritis.bund.de/SharedDocs/Downloads/Kritis/DE/Sektorstudie_Ern%C3%A4hrung_Wasser.pdf?__blob=publicationFile

Beschreibung – Sicherheits- und Kontrolldienste in öffentlichen Verkehrsmitteln

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Sicherheits- und Kontrolldienste in öffentlichen Verkehrsmitteln sind eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern im Auftrag von Verkehrsbetrieben, -verbünden und -trägern sowie Eisenbahnverkehrsunternehmen erbracht werden. Die Mitarbeiter übernehmen eine Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben. Dazu gehören die Umsetzung und Einhaltung des Hausrechts sowie der Beförderungsbedingungen, der Schutz der Fahrgäste und Mitarbeiter vor Straftaten, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten, der Schutz vor Unfällen und anderen Gefahren, die Hilfeleistung in Notfällen, das Eingreifen bei Auseinandersetzungen, die Sicherstellung geordneter Abläufe bei Großveranstaltungen (An- und Abfahrt; Pendelverkehr etc.) sowie der Fahrkartenprüfdienst. Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit bestehen außerdem unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit zwischen den privaten und staatlichen Sicherheitsakteuren (Sicherheits- und Ordnungspartnerschaften (gemeinsame Streifen), Sicherheitsrunden und Arbeitsgruppen).

Quelle:
Malyska, A. (2012). Schutz des ÖPNV. In R. Stober, Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 422-430). Stuttgart: Boorberg.