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Bei der City-Streife handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistern angeboten und erbracht wird. Auftraggeber sind die Inhaber von zumeist innerstädtischen Geschäften und Gewerbebetrieben. Die City-Streifen gewährleisten die örtliche Sicherheit durch die Bestreifung des öffentlich zugänglichen Hausrechtsbereiches für Handel und Gewerbe in Innenstädten/Einkaufszentren. Zu den wesentlichen Aufgaben zählen dabei der Schutz der Kundschaft vor Taschendieben und anderen Straftaten, der Schutz vor Belästigung durch Betrunkene, der Schutz des Eigentums der Auftraggeber vor Straftaten wie Diebstahl, die Herstellung bzw. Erhaltung der Sauberkeit und Ordnung in und um die Ladengeschäfte sowie die Feststellung von Verstößen und die Informierung der zuständigen Stellen. Abzugrenzen sind davon City-Streifen im Auftrag von Kommunen, die oftmals auch als kommunale City-Streifen bezeichnet werden. Hier handelt es sich um die Durchführung eines Streifendienstes im öffentlichen Verkehrsraum. 

Quellen:

Arning, O. (2012). City-Streifen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 456-463). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.

Panne, H.-J. (2004). Der Einsatz von City-Streifen im Auftrag der Wirtschaft. In R. Stober, & H. Olschok (Hrsg.), Handbuch des Sicherheitsgewerberechts (S. 663-681). München: Verlag C. H. Beck.

Kategorien: City-Streifen

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