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Beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften handelt es sich um eine Schutzleistung, die in Deutschland von privaten Sicherheitsdienstleistungsunternehmen im Auftrag von Kommunen, anderen öffentlichen Auftraggebern sowie teilweise auch Betreibern von Unterkünften erbracht wird. Die Aufgaben sind vielfältig. Dazu gehören u. a. die Zugangs- und Zufahrtskontrolle (Pfortendienst), die Überwachung und Auswertung der Alarm- und Kontrollsysteme, die Unterstützung des Betreibers bei der Evakuierung nach Maßgabe der Brandschutzverordnung oder die Unterstützung des Betreibers bei der Durchsetzung der Hausordnung. Weitere Aufgaben können Begleitdienste innerhalb der Liegenschaft, Kontrollgänge, Zutrittsregelungen zur Essensausgabe, Aufsichtsdienste sowie die Beförderung zur und Betreuung bei der Erstuntersuchung sein.

Quellen:

Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (o.J.). Sicherheitsdienstleister des BDSW. Ihr Partner beim Schutz von Flüchtlingsunterkünften. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW_Fluechtlinge_Broschuere.pdf


Bundesverband der Sicherheitswirtschaft e.V. (2021). Leitfaden des BDSW zum Schutz von Flüchtlingseinrichtungen  und -unterkünften für öffentliche Auftraggeber. Abgerufen am 19. Oktober 2021 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/Leitfaden_Fluechtlingsunterkuenfte_2021.pdf


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