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Die Aufrechterhaltung von Sicherheit und Ordnung bei (Groß-)Veranstaltungen ist eine Schutz- und Servicedienstleistung, die in Deutschland von privaten (Sicherheits-)Dienstleistungsunternehmen erbracht wird. Dabei sind die Bereiche Veranstaltungssicherheitsdienst (VSD) und Veranstaltungsordnungsdienst (VOD) klar zu unterscheiden. Der VSD umfasst die klassischen Bewachungstätigkeiten innerhalb der Veranstaltung (Bewachung von Produktionsbereichen, Schutz des/der Künstler/s, Personenkontrollen in Einlassbereichen) und inkludiert auch die Umsetzung des übertragenen Hausrechts. Der VOD umfasst alle Tätigkeiten, welche nicht unter die klassischen Bewachungs- und Sicherheitsaufgaben fallen. Hierzu zählen u. a. der Kartenabriss am Eingang und an den Zuschauer-Blöcken/Bereichen (manuelle oder elektronische Kartenkontrolle) und die Platzanweisung, die Ansprache zum Freihalten von Gängen in Stuhlreihen oder Mundlöchern, die Kontrolle von Akkreditierungen (Zutrittsberechtigung ähnlich Ticket), die Steuerung von Menschenströmen durch Information, die Zufahrtskontrolle auf Akkreditierung, Tätigkeiten als Evakuierungshelfer, die Mengenkontrolle einzelner Bereiche, das Bergen von hilfsbedürftigen Personen, die Lenkung des ruhenden und fließenden Verkehrs auf dem Veranstaltungsgelände sowie das Freihalten von Flucht- und Rettungswegen. 

Quelle:
Bundesverband der Sicherheitswirtschaft. (o. J.). Partner für professionellen Veranstaltungsordnungsdienst (VOD). Abgerufen am 11. Januar 2019 von https://www.bdsw.de/images/broschueren/BDSW-VOD-Broschuere-zum-Versand.pdf