Katastrophenschutz zählt zur allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt in Deutschland den Ländern. Die Gemeinden bzw. die Kreise und kreisfreien Städte sind als sogenannte untere Katastrophenschutzbehörden für den Schutz bei größeren Unglücksfällen oder Katastrophen verantwortlich. Feuerwehren, Polizei und Ordnungsbehörden sowie nach Bedarf und Vereinbarung auch die freiwilligen Rettungsdienste wirken beim Katastrophenschutz mit. Die Bürger können überall und jederzeit über Leistellen Hilfe anfordern. Der Betrieb dieser Leitstellen durch die Rettungsdienste wird jeweils durch die Rettungsdienstgesetze der Länder geregelt. Neben den erwähnten Institutionen betreiben auch private Sicherheitsdienstleistungsunternehmen eigene Notruf- und Serviceleitstellen. Zu deren Hauptaufgaben zählen jedoch bisher die Überwachung von Gefahrenmeldeanlagen, z. B. Einbruch-/Überfall-/Brand-/technische Störmeldeanlagen sowie auch Video-/Personennotruf- und Aufzugnotrufanlagen.
Quellen:
Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. (2019). Bevölkerungsschutz. Wer macht was beim Zivil- und Katastrophenschutz? Abgerufen am 4. April 2019 von https://www.bmi.bund.de/DE/themen/bevoelkerungsschutz/zivil-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz/gefahrenabwehr-und-katastrophenschutz-node.html;jsessionid=407F0085311460D236BD15C788E73E8D.2_cid295
Hahn, J. (2012). Notruf- und Serviceleitstellen. In R. Stober, H. Olschok, S. Gundel, & M. Buhl (Hrsg.), Managementhandbuch Sicherheitswirtschaft und Unternehmenssicherheit (S. 386-397). Stuttgart: Richard Boorberg Verlag.